Als Google im September 1998 das World Wide Web betrat war es die Intention, eine der besten Suchmaschinen der Welt zu schaffen- und das wurde sie. Bekannt in unser aller Köpfe und im Alltag so selbstverständlich wie Wasser. Wir „recherchieren“ nicht mehr im Internet, wir „googlen“.
Aber Google ist weit mehr als nur eine Suchmaschine: Mit den kostenlosen Diensten und Anwendungen wie GMail, Google Desktop, Google Earth, Finance und vielen mehr beschenkt Google die Sufergemeinschaft. Was viele Menschen gerne vergessen- nichts im Leben ist umsonst, wir gewähren dem Konzern einen tiefen Einblick in unsere Privatsphäre.
Bei der Suchmaschine für Handys beispielsweise werden nicht nur Ergebnisse aufgelistet. Google unterhält auch einen Proxy-Server, der Webseiten für Displays aufbereitet. Wer mit Google sucht, surft somit anschließend über den Proxy und dies ermöglicht Google jedes einzelne übertragene Bit zu kennen. Google weiss, nach was wir suchen und auf welchen Webseiten wir uns danach bewegen. Der Vorteil für den Anwender: Es können maßgeschneiderte Werbungen präsentiert und optimiert werden.
Das Surfen unter ständiger Verwendung von Google-Diensten hinterlässt digitale Spuren. Die Macht, die sich Google damit aneignet, ist unbeschreiblich groß.
Die in den verschiedenen Diensten anfallenden Daten zu speichern, zu verknüpfen und auszuwerten, ist keine große Herausforderung für Google- eines der hilfreichen Werkzeuge ist der Google Account. Alle Daten von der Google-Suche, Mail- Account, Google Calendar, Google Maps, GooglePlus und vielen mehr laufen zusammen und werden verknüpft- was entsteht ist ein Identitätsbild mit persönlichen und sensiblen Informationen.
Letztendlich führt diese „Sammelwut“ und die stetige Verknüpfung von Informationen auf ein Ziel hinaus: totale Überwachung. Und das schlimme daran ist, dass alle technischen Voraussetzungen dafür bereits existieren.
Google hat es durch seinen Dienst „Google Analytics“, den es Webmastern kostenlos bereitstellt, geschafft, im Hintergrund unbemerkt Benutzerströme zu analysieren und Marketingkampagnen zu steuern. Google Analytics merkt sich nicht nur die besuchten Seiten, sondern auch die Besuchszeitpunkte und die verweisenden Quellen. Zudem werden Details zu den Systemkonfigurationen, Providern und IP-Adressen der Surfer bekannt — und IP-Adressen sind ebenfalls personenbezogene Daten. Nach dem deutschen Recht ist die Speicherung der Daten daher nur nach Zustimmung der Nutzer rechtens. Jedoch bemerkt ein Besucher einer Internetseite nichts davon, wenn Google Analytics im Hintergrund läuft. Und selbst wenn es einer Zustimmung bedarf, lesen zu wenige das Kleingedruckte.
In den detaillierten Datenschutzrichtlinien von Google wird ausführlich beschrieben, welche Daten es erhebt, wozu sie verwendet werden und unter welchen Bedingungen sie weitergegeben werden. Google erfüllt auch die Safe-Harbor-Bedingung. Safe Harbor ermöglicht es europäischen Unternehmen personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln. Jedoch verbietet die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EU-Mitgliedsstaaten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, aber damit der Datenverkehr zwischen den USA und der EU nicht still steht wurde das Verfahren Safe-Harbor entwickelt. US-Firmen müssen sich verpflichten, bestimmte Prinzipien zu erfüllen und FAQ’s beachten, um so ausreichend Schutz der Daten zu gewährleisten.
Einen genaueren Blick auf die Datenschutzbedingungen lässt einen stutzig machen. Zum Thema „Personenbezogene Daten und sonstige Daten, die wir sammeln“ findet sich folgende Ergänzung: „Wir können die über Sie erhobenen personenbezogenen Daten mit Daten von anderen Google-Diensten oder anderen Unternehmen kombinieren, um das Angebot für unsere Nutzer zu verbessern, zum Beispiel durch individuell auf Sie zugeschnittene Inhalte“.
Die Benutzerdaten, die Google besitzt, werden zunehmend interessanter für den Staat. Zwar ist Google nicht geneigt sein Datenwissen zu teilen, aber wenn es um die Terrorabwehr im Rahmen des Patriot Act geht haben Behörden einen fast unbeschränkten Zugriff auf Benutzerdaten. Firmen können mit einer Anordnung, die keiner richterlichen Überprüfung unterliegt dazu gezwungen werden, Daten über beliebige Nutzer preiszugeben. Da die Anordnung streng geheim ist dürfen die Öffentlichkeit und die betroffenen Personen nicht über die Herausgabe informiert werden.
Eines muss man sich ebenfalls bewusst sein, wenn man persönliche Daten im Netz offenbart. Was einmal im Internet steht, wird sich nie wieder löschen lassen. Denn eines gibt es bei Google nicht wirklich — ein Recht auf Vergessen.
Schlagzeilen erregt ein Fall eines Spaniers, dessen Haus 1998 wegen Schulden bei der Sozialversicherung zwangsversteigert wurde. Die spanische Zeitung verpflichtete damals eine Zeitung zum Abdruck einer Mitteilung über den Fall, später wurde dies auch entsprechend Online veröffentlicht. Bei einer Google-Suche taucht dieser Zeitungseintrag über die Pfändung immer noch auf. Der Betroffene klagte mit Unterstützung der spanischen Datenschutzbehörde gegen Google und verlangte dessen Löschung aus dem Index.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13.05.2014 muss Google unter Umständen Verweise auf persönliche Informationen aus den Suchergebnissen entfernen. Nichts desto trotz, Datenschützer streiten sich seit Jahren mit US-Unternehmen wie Google, Facebook und Apple, ob das europäische Datenschutzrecht auf deren Tätigkeit anwendbar ist. Die Unternehmen argumentieren, das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten sei nicht anwendbar, da die Unternehmen ihren Hauptsitz außerhalb der Union haben und die technische Verarbeitung der Daten europäischer Kunden auf Servern jenseits der EU-Grenzen stattfinde. Google hat zwar Niederlassungen in zahlreichen EU-Ländern, unter anderem in Deutschland. Da diese aber für den Verkauf von Werbung auf Google-Seiten zuständig sind, und die Kernfunktionen der Google-Suche und E‑Mail-Service von den USA aus gesteuert werden, kann man diese nicht belangen.
So kann Google dort weitermachen, wo es aufgehört hat.
Quellenangaben:
Dieser Beitrag wurde im Rahmen des BOK-Studiums Smart Business — Datenschutz und Datensicherheit an der Unsiversität Freiburg erstellt.
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