Das Jahr 2015: Das Modell des Bring Your Own Device, kurz: BYOD, wurde schon nach kurzer Zeit in nahezu allen Unternehmen, die dies zunächst umsetzen wollten, wieder eingestellt. Bis heute hat es kaum Bedeutung gewonnen oder sich flächendeckend durchsetzen können und das ist auch gut so. Doch was genau ist eigentlich BYOD und welche Vor- aber insbesondere auch Nachteile bringt diese scheinbar revolutionäre und fortschrittliche Idee mit sich, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und das gesamte Unternehmen?
Laut searchnetworking.de handelt es sich „[b]ei Bring Your Own Device (BYOD) (…) um einen Trend, bei dem Mitarbeiter ihre eigenen Geräte mit ins Unternehmen bringen. Am häufigsten werden so Smartphones, aber auch Tablets, Laptops und USB-Sticks genutzt“1. Zunächst scheint dies mehr als vorteilhaft für Arbeitnehmer, aber auch den Arbeitgeber – geringere Anschaffungskosten für den Arbeitgeber, hoher Komfort für den Arbeitnehmer, somit Einfachheit. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können berufliche und private Aufgaben kombinieren, was zu mehr Motivation und einer deutlichen Steigerung der Effizienz und Produktivität beitragen kann. Das Unternehmen erscheint als flexibler und attraktiver Arbeitgeber und spart Geld für die Hardware.“2 Wer möchte denn nicht gerne, ganz bequem, sein privat genutztes Smartphone auch für geschäftliche Zwecke nutzen?
Aber betrachtet man das Modell im Detail, so wird schnell klar: so einfach ist das alles dann doch nicht. Insbesondere im Bildungswesen genießt BYOD einen hohen Stellenwert, da es „als Chance betrachtet [wird], Bildungs- und Lernprozesse zu verändern und zu vereinfachen“3, z.B. durch die Einführung von Tablets im Schulunterricht oder in Seminaren an Hochschulen und Universitäten. Gerade heutzutage, dem Zeitalter der Smartphones, Tablets und Laptops, scheint es sinnvoll davon auch im oft tristen und einfachen Unterrichtsalltag Gebrauch zu machen und diese Geräte gezielt für Lernzwecke einzusetzen. Doch wer kontrolliert, was genau auf den Geräten abläuft? Ist dies bei privaten Endgeräten überhaupt möglich? Genau hier lauert das Problem. Denn, wie Jörg Lösche es treffend formuliert, „geht es [bei BYOD] nicht mehr nur um das Öffnen eines Netzwerkes für neue Smartphones oder Tablets für Lehrpersonen oder Studenten. Eine Strategie rund um mobile Devices löst einen Dominoeffekt aus, der nicht unterschätzt werden darf.“4
Fängt es vielleicht mit dem Tablet an, kommen Andere auf die Idee auch ihren privat genutzten USB-Stick mitzubringen, der unwissentlich jedoch mit Schadsoftware oder Ähnlichem infiziert ist — und schon ist ein ganzes Netzwerk (von Geräten) infiziert. Auch fehlt jegliche Kontrolle darüber, welche Anwendungen genutzt werden, was somit schnell zu einer bedrohlichen Sicherheitslücke werden kann. Denn jegliche Anwendungen, die in den App Stores der verschiedenen Anbieter heruntergeladen werden, stellen potenzielle Schadsoftware dar.
Daher bedeutet BYOD für die Unternehmens-IT einen immensen Arbeitsaufwand und eine logistische Herausforderung. Für jedes mobile Endgerät, das im Unternehmen sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden, die Datenschutz oder auch juristische Aspekte erfüllen müssen. Betrachtet man einmal die juristischen Aspekte, die mit BYOD einhergehen, so sieht man relativ schnell und deutlich, dass dieses Konzept keine Zukunft haben kann und wird.
„Einerseits unterliegen private Daten dem Fernmeldegeheimnis5, was einen Zugriff des Arbeitgebers [auf das mobile Endgerät] verbietet. Die Firmendaten unterliegen andererseits der Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmer“6. Der Arbeitgeber hat also keine Gewalt über das Endgerät des Arbeitnehmers, die Arbeitnehmer dürfen wiederum keine Auskunft über Firmendaten geben. Doch wie soll das vereinbar sein, bei einem Gerät, dass sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird und sich somit alle Daten auf ein und demselben Gerät befinden? Es ist schlichtweg nicht möglich, Privat- und Geschäftsnutzung von Smartphones etc. sicher zu gewährleisten, zum einen aufgrund der Vielfalt an Geräten, Betriebssystem und Applikationen, die auf den Smartphones
genutzt werden, sowie den hohen Kosten, die mit MDM-Systemen verbunden sind.
Doch „[e]iner Studie von NetMediaEurope und Intel von November 2013 zufolge lehnen allerdings 94 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland die Nutzung privater Geräte ab“7. Es bleibt also nur zu hoffen, dass Unternehmen dieser ablehnenden Haltung gegenüber treu bleiben und auch in Zukunft, das damit einhergehende Sicherheitsrisiko, strikt ablehnen. Auch neuere Ideen wie das sogenannte BYODA8 (Bring Your Own Device plus Applications), sollten von Unternehmen erst gar nicht in Erwägung gezogen werden. Denn BYODA würde bedeuten, dass Arbeitnehmer nicht nur ihre eigenen mobilen Endgeräte, sondern auch noch ihre „Lieblingsapps“ mitbringen dürfen. Nicht vorzustellen also, dass munter mit dem Privat- als auch Geschäftssmartphone illegale Anwendungen wie z.B. What’s App oder andere genutzt werden, welche verheerende Folgen für das Unternehmen mit sich ziehen könnten und somit also im Unternehmensumfeld nichts verloren haben.
Diese Arbeit wurde im Rahmen des BOK-Kurses “Smart Business — Grundlagen mobiler Kommunikation im beruflichen Umfeld“ von Studierenden an der Universität Freiburg erstellt.
Quellen:
1 Rouse, Margaret. „BYOD (Bring Your Own Device) – Definition“. searchnetworking.de.TechTarget, n.d. Web, 21 November 2015.
2 “BYOD — „Bring your own device”: Arbeiten mit privaten Endgeräten“. datenschutzberlin.de. Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, n.d. Web, 21.November 2015.
3 Lösche, Jörg. „ByoD: Chancen und Tücken einer Mobile-Strategie“. Computerwoche.de. IDG Business Media GmbH, 29 März 2014.21 November 2015.
4 Lösche, Jörg. „ByoD: Chancen und Tücken einer Mobile-Strategie“. Computerwoche.de. IDG Business Media GmbH, 29 März 2014. Web, 21 November 2015.
5 Artikel 10 GG „Fernmeldegeheimnis“
6 Wege, Oliver, Albert M. und Peter Hohl. „BYOD“. Secupedia.info. 20 Mai 2015. Web, 21.November 2015.
7 Erlach, Jochen. „Bring Your Own Device war gestern – die Zukunft heißt LYOD“. zdnet.de.CBS Interactive, 21 Juli 2014. Web, 21 November 2015.
8 Düll, Klaus. „Bring Your Own Device (BYOD) ist tot — kommt jetzt BYODA?“. Pretiosoblog.com. Pretioso GmbH, 22 April 2013. Web, 21 November 2015.
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