Wie wenig ich von Bring Your Own Device (BYOD) halte und die Gründe, die gegen BYOD sprechen, habe ich hier im Blog schon oft erläutert, schauen Sie in der Navigation bei MDM nach, um Alles über MDM und BYOD zu erfahren, was in diesem Blog veröffentlicht wurde. Eine zusätzliche Dimension gewinnen die mit BYOD einhergehenden Probleme, wenn man sie zusammen mit den rasch an Popularität gewinnenden Online-Speicher-Diensten betrachtet.
Für den amerikanischen Geheimdienst muss die Entwicklung der Cloud-Technologien jeden Tag aufs Neue ein Freudenfest sein, halten doch amerikanische Firmen auf diesen Märkten mit rund 90 % Marktanteil fast ein Monopol. Und alles unterliegt dadurch dem Zugriff der amerikanischen Geheimdienste, die dank der unter dem Begriff “Patriot Act” subsumierenden Gesetzgebung sehr leichten Zugriff auf alle diese Daten haben.
Bitte verstehen Sie meine Kritik nicht miss – auch ich nutze gern SugarSync, was ich in einem AppTipp zu SugarSync auch beschrieben habe. Aber ich speichere dort nichts Vertrauliches bzw. dem Datenschutz gemäß unserer Vorschriften und Gesetze Unterliegendes. Und es stört mich auch nicht, wenn meine Kinder mit diesen Techniken Bilder austauschen oder ihre Computer synchronisieren, das kann bei Hausaufgaben durchaus sinnvoll sein.
Ich stoße mich aber daran, wenn Cloud-Speicher – egal ob verschlüsselt oder nicht – zur Ablage von Informationen und Daten genutzt wird, die dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen. Für Unternehmen ist dieser Gesetzesverstoss aber noch nicht einmal die schlimmste Konsequenz der Nutzung, viel gravierender ist, dass die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten in keiner Weise gewährleistet ist – egal was die wunderschönen Werbeversprechen auf den Webseiten der Anbieter auch geloben! Wenn die amerikanische Administration die Daten haben will, kriegt sie sie. Punkt!
Was hat das aber nun mit BYD zu tun? Sehr viel! Denn bei diesem Konzept wird die Grenze zwischen geschäftlich und privat schwer erkennbar, ja oft sogar aufgelöst. Um Missverständnisse zu vermeiden – die folgenden Ausführungen gelten natürlich auch für Unternehmen, die auf ihren Geräten Dropbox, iCloud und andere Cloud-Speicher-Lösungen zulassen. Wenn man einen solchen Dienst nutzt, verschwindet sehr schnell die Grenze zwischen beruflich und privat – das ist ja auch unpraktisch. Man trennt in seinem Account oft schon sauber nach Firma und Privat – freundliche Dienstleistung für eventuelle Mitleser, die sich so wenigstens nicht durch die Urlaubsbilder quälen müssen.
Wer jetzt meint, meine Schilderung entspricht nicht der Realität, der irrt. Erst letzte Woche schwärmte mir ein Geschäftsführer explizit vor, wie toll doch sein Online-Speicher ist und das er jetzt so leicht auf alles von überall zugreifen könne! Seine Mitarbeiter hatten schon fleißig zugearbeitet – rund 2 GB liegen in der Wolke! Von Angeboten bis zu Personalakten – einmal alles! Meine Erläuterungen der o.a. Sachverhalte führten zu einem Umdenken. Aber wieviele arglose Nutzer gibt es schon in deutschen Firmen? 100.000? 1.000.000? Ich weiss es nicht, aber es erzeugt kein gutes Gefühl bei mir.
Während eine Firma, die dies erkannt hat und über eine eigene mobile Infrastruktur verfügt, die sie mit Mobile Device Management (MDM) verwaltet, schnell reagieren kann, indem sie die Cloud-Speicher-Dienste sperrt, ist dies bei BYOD-Szenarien nicht der Fall. (Die Cloud-Speicher-Dienste müssen natürlich auch in der stationären Infrastruktur gesperrt werden!) Bei BYOD gehört das Gerät dem Mitarbeiter und wenn der Mitarbeiter einen Cloud-Speicher-Dienst nutzt, ist dies erst einmal seine private Angelegenheit. BYOD bedeutet also im Kern, dass ich mit dem Mitarbeiter einen Verzicht auf die Nutzung von Cloud-Speicher-Diensten vereinbaren sollte, denn was auf einem Gerät ist, wird am Ende auch benutzt. Wie toll dieser Verzicht von Mitarbeitern aufgenommen wird, kann jeder Leser selbst einschätzen.
Oben angeführter Geschäftsführer meinte zu mir: “Wenn wir das verbieten, gibt es einen Aufschrei!” Recht hat er – deshalb mein Tipp: Amerikanische Online-Speicher-Dienste gar nicht erst erlauben!
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